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Lehrplantext nach 2004 (BGBl 331/2004):
4.7a SPEZIELLER PFLANZENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die Produktion pflanzlicher Lebens- und Futtermittel sowie Rohstoffe planen und durchführen können;
einfache Methoden der Bodenuntersuchung ausführen und Untersuchungsergebnisse interpretieren können;
integrierte Produktionsverfahren und biologische Wirtschaftsweisen beurteilen und planen können;
Fruchtfolgepläne und/oder Nutzungspläne und Düngepläne für Ackerbau und Grünland aufstellen und
begründen können;
einfache Methoden der Saatgutuntersuchung durchführen und eine Sortenwahl treffen können;
einfache Feldversuche planen, auswerten und interpretieren können;
die Qualität der Ernteprodukte bei der Übernahme beurteilen können;
die wirtschaftlichen Anforderungen des Marktes und der innerbetrieblichen Verarbeitung und Verwertung
von Produkten des Pflanzenbaues berücksichtigen können;
die Vernetzung des ökologischen und wirtschaftlichen Systems erkennen und entsprechende Maßnahmen
im Sinne der Nachhaltigkeit umsetzen können.
Lehrstoff:
V. Jahrgang ( 2 Wochenstunden )
Produktion am Ackerland:
Getreide, Hackfrüchte, Eiweißpflanzen, Ölpflanzen, Feldfutterbau, nachwachsende Rohstoffe, Gemüse
Produktion am Dauergrünland:
Pflanzen des Dauergrünlandes und Pflanzenbestände, Bestandesbewertung, Bewirtschaftungsintensitäten
und Nutzungsformen, Weideplan, Pflege- und Pflanzenschutzmaßnahmen, Grünlanderneuerung und
-neuanlage.
Pflanzliche Produkte:
Verkaufs- und verarbeitungsrelevante Qualitätskriterien und ihre Quantifizierbarkeit; Beziehung zwischen der
Qualität pflanzlicher Produkte und der menschlichen Ernährung; Darstellung der speziellen Märkte pflanzlicher
Produkte und ihrer Dynamik; Verkaufsstrategien, Be- und Verarbeitungsprodukte; Herstellungsverfahren bzw.
Rezepturen unter Rücksichtnahme auf die rechtlichen Bestimmungen für vermarktbare Produkte.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im V. Jahrgang 1 Wochenstunde.
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